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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Namensänderung

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Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten oder ihre Partnerinnen und Partner sind verpflichtet, jede Änderung des Vor- oder Nachnamens der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung zu melden damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.