Veröffentlicht am 19. Januar 2026
Im Prinzip sind folgende Unterlagen der zuständigen Schweizer Vertretung vorzulegen:
Sollte Ihr Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als 90 Tage dauern, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Vertretung in Verbindung.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.
International Civil Aviation Organization (ICAO) – MRTD Photo Guidelines